Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Bundestag hat die Änderung zum 01.07.2023 beschlossen. In einem zweiten Schritt werden die Beiträge zum 1.1.2025 nochmals spürbar angehoben.
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Die Minderung der Pflegeversicherung gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
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