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Dienstwagen zu Hause laden


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Wer einen betrieblichen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen zu Hause lädt und die Stromkosten selbst trägt, kann 2026 bei nachgewiesener Strommenge statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 34 Cent je Kilowattstunde ansetzen. Das Wahlrecht gilt einheitlich für das Kalenderjahr. Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-%-Regelung unabhängig vom Bruttolistenpreis, wenn der CO2-Ausstoß höchstens 50 g/km oder die elektrische Reichweite mindestens 80 km beträgt. Die 100.000-EUR-Grenze betrifft ausschließlich die 0,25-%-Regelung für reine Elektrofahrzeuge. Das BMF-Schreiben finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/mr3vaenf

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