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Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum


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Ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden, muss sie im Impressum angegeben werden. Die Pflicht betrifft damit auch Heilberufe, soweit sie geschäftsmäßig online auftreten. Die Angabe gehört in den Impressumsbereich der Webseite und sollte sorgfältig geprüft werden. Gerade bei Arzt- und Praxisauftritten empfiehlt es sich, das Impressum zeitnah zu aktualisieren, sobald die Nummer vorliegt. Die Steuernummer gehört dagegen nicht ins Impressum.

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