+49 (0)2131 53166 0
E-Mail schreiben
Karriere
Login

Steuer-Blog

EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotelleistungen


Copyright: https://de.123rf.com/profile_freedomtumz

Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen als unionsrechtskonform bestätigt. Der ermäßigte USt-Satz von 7 % gilt nur für die reine Übernachtung, während Nebenleistungen wie Parkplätze, Frühstück, WLAN oder Wellnessbereiche dem Regelsatz von 19 % unterliegen.
Quelle: EuGH, Urteil v. 5.3.2026 – C-409/24 u.a.

Zurück zur Artikel-Übersicht …

Partnerschaftsgesellschaft mbB
Winzen · Bloser · Zwinge
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwalt

Am Krausenbaum 62
41464 Neuss

Zum Routenplaner ...

+49 (0)2131 53166 0
+49 (0)2131 53166 66

mail@wbz-stb.de