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Beitragsgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5812 EUR


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Das Bundeskabinett hat die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2026 um 300 EUR auf 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR jährlich) erhöht. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Lohnentwicklung 2024, die eine Steigerung um 5,16 % vorsieht.
Die Anhebung betrifft vor allem Gutverdiener, die über der bisherigen Grenze von 5.512,50 EUR monatlich liegen. Für die Mehrheit der Versicherten ändert sich wenig.
Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt ebenfalls um 300 EUR auf monatlich 6.450 EUR (77.400 EUR jährlich).
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls angehoben, dort um 400 EUR auf 8.450 EUR monatlich (101.400 EUR jährlich).

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