Kurz vor dem Start der Versorgungspauschale am 1. Juli 2026 entfällt bei der EBM-Ziffer 03110 der reduzierte Zuschlag für Berufsausübungsgemeinschaften. Gemeinschaftspraxen erhalten damit künftig die gleiche Vergütung wie Einzelpraxen. Die Ziffer 03110 betrifft die Versorgungspauschale in der ärztlichen Grundversorgung. Bislang wurden Berufsausübungsgemeinschaften finanziell schlechter gestellt. Diese Ungleichbehandlung wird nun aufgehoben.
Für viele Gemeinschaftspraxen dürfte das eine spürbare wirtschaftliche Entlastung bedeuten. Zugleich verbessert die Änderung die Planungssicherheit bei der Abrechnung ab dem 1. Juli 2026.
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